Hotelresidentie Vlissingen
Hausordnung
Allgemein
Verboten
Bei Verstoß gegen die oben genannten Regeln wird eine Mindestgebühr von 75 € pro Fall erhoben.
Entfernung / Zutrittsverweigerung
Alle Gäste und Mitgäste sind verpflichtet, die in dem Angebot, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung enthaltenen Vorschriften und Regeln strikt zu beachten und die Anweisungen des Personals in jeder Form und in jedem Kontext strikt zu befolgen.
Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bedingungen und Regeln und im Falle der Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals ist Residentie Vlissingen berechtigt, die Gäste und andere Gäste zu entfernen oder entfernen zu lassen, wobei der weitere Zutritt verweigert wird, ohne dass der Gast Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung oder Ermäßigung der gezahlten oder zu zahlenden Reservierungsgebühr hat, unbeschadet des Rechts von Residentie Vlissingen, Schadensersatz für den durch die Verletzung verursachten Schaden zu verlangen.
Im Allgemeinen wird zunächst eine Verwarnung ausgesprochen. In dringenden Fällen kann dies nach Ermessen der Geschäftsleitung entfallen und es erfolgt eine sofortige Entfernung und der Zutritt wird verweigert. Im Falle der Entfernung muss der Gast oder Mitgast die Unterkunft innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mitteilung durch Residentie Vlissingen verlassen.
Unvorhergesehene Fälle
In Fällen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dieser Hausordnung nicht geregelt sind, entscheidet das zuständige niederländische Gericht.
- Beim Check-in muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden.
- Es gibt Kameras an verschiedenen Stellen im Gebäude, jeder, der sich im Gebäude aufhält, stimmt der Aufzeichnung zu. Im Falle von Katastrophen und/oder Zwischenfällen können diese Aufzeichnungen den Behörden als unterstützendes Material gezeigt werden.
- Gäste werden gebeten, die Rezeption unverzüglich über Mängel in den Studios und Apartments sowie über Schäden, die im Apartment auftreten, zu informieren. Schäden und Mängel, die vom Gast nicht gemeldet werden, gehen zu Lasten des Gastes.
- Gäste müssen sich angemessen verhalten und alles unterlassen, was vernünftigerweise Anstoß oder Unannehmlichkeiten verursachen könnte. Zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten, dies bedeutet unter anderem keine lauten Gespräche, Musik oder andere Geräusche.
- Im Brandfall Ruhe bewahren. Den Aufzug unter keinen Umständen benutzen. Einen Brand an der Rezeption melden.
- Im Falle einer vorsätzlichen Beschädigung des Eigentums der Residentie Vlissingen kann man für die Reparatur- und/oder Erneuerungskosten haftbar gemacht werden.
- Gäste werden gebeten, das Studio oder Apartment ordentlich zu verlassen.
- Gäste werden gebeten, die Schlüsselkarte bei der Abreise an der Rezeption abzugeben.
Verboten
- Rauchen ist nicht gestattet. Rauchen ist in den Studios und Wohnungen, auf der Terrasse, den Galerien und von den Fenstern und französischen Balkonen verboten.
- Haustiere sind nicht erlaubt.
- Musikinstrumente, Musikträger und andere Gegenstände, die Lärmbelästigung verursachen können, dürfen nicht so verwendet werden, dass sie Belästigung verursachen.
- Drogen sind nicht erlaubt. Es ist verboten, Betäubungsmittel im Gebäude und in der Umgebung zu besitzen, zu konsumieren oder damit zu handeln.
- Lachgas ist nicht erlaubt. Es ist verboten, Lachgas im Gebäude und auf dem umliegenden Gelände zu besitzen, zu konsumieren oder damit zu handeln.
- Waffen sind verboten.
Bei Verstoß gegen die oben genannten Regeln wird eine Mindestgebühr von 75 € pro Fall erhoben.
- Alle Anweisungen des Personals, die sich auf die Hausordnung beziehen, sind zu befolgen.
- Beschwerden können der Geschäftsleitung gemeldet werden.
- Fundgegenstände können an der Rezeption abgegeben werden. Auf Wunsch eines bereits abgereisten Gastes kann das Fundstück auf dessen Kosten und Risiko (Nachnahme) zugesandt werden. Residentie Vlissingen haftet niemals für Schäden am Fundstück.
- Meldet sich der Eigentümer eines Fundstücks nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe des Gegenstandes, wird davon ausgegangen, dass der Eigentümer den Besitz des Gegenstandes aufgegeben hat.
Entfernung / Zutrittsverweigerung
Alle Gäste und Mitgäste sind verpflichtet, die in dem Angebot, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung enthaltenen Vorschriften und Regeln strikt zu beachten und die Anweisungen des Personals in jeder Form und in jedem Kontext strikt zu befolgen.
Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bedingungen und Regeln und im Falle der Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals ist Residentie Vlissingen berechtigt, die Gäste und andere Gäste zu entfernen oder entfernen zu lassen, wobei der weitere Zutritt verweigert wird, ohne dass der Gast Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung oder Ermäßigung der gezahlten oder zu zahlenden Reservierungsgebühr hat, unbeschadet des Rechts von Residentie Vlissingen, Schadensersatz für den durch die Verletzung verursachten Schaden zu verlangen.
Im Allgemeinen wird zunächst eine Verwarnung ausgesprochen. In dringenden Fällen kann dies nach Ermessen der Geschäftsleitung entfallen und es erfolgt eine sofortige Entfernung und der Zutritt wird verweigert. Im Falle der Entfernung muss der Gast oder Mitgast die Unterkunft innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mitteilung durch Residentie Vlissingen verlassen.
Unvorhergesehene Fälle
In Fällen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dieser Hausordnung nicht geregelt sind, entscheidet das zuständige niederländische Gericht.